Die iptoX GmbH stellt dem Kunden ihre Leistungen
ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung. Sie
gelten, soweit der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB ist,
auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die AGB sind im Internet
unter www.iptox.net jederzeit frei abrufbar. Der Kunde erkennt die
AGB der iptoX GmbH an.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sowie
Nebenabreden, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages
einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind
schriftlich zu vereinbaren.
iptoX GmbH ist berechtigt, diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen mit einer angemessen Ankündigungsfrist zu ändern
oder zu ergänzen. Der Kunde hat das Recht, einer solchen Änderung zu
widersprechen. Widerspricht der Kunden den geänderten Bedingungen
nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung, so
werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam.
Sollte der Kunde Leistungen bei einer dritten Partei über die
iptoX GmbH bestellen oder als Zusatzleistungen mitbestellten, so
begründet dies getrennte Vertragsverhältnisse mit dem jeweiligen
Kooperationspartner der iptoX GmbH. Diese Vertragsverhältnisse
unterliegen den dortigen Konditionen und enden unabhängig vom
Vertragsverhältnis zwischen iptoX GmbH und dem Kunden.
Leistungsumfang
Der Umfang der von der iptoX GmbH angebotenen Leistungen
ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen
Kundeninformation. iptoX GmbH behält sich das Recht vor, die
Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen.
Soweit nicht ausdrücklich mit dem Kunden schriftlich
vereinbart, gewährt iptoX GmbH dem Kunden keine kostenlose technische
Unterstützung (Support). Geleistet wird der Support werktags via
E-Mail und Telefon innerhalb der normalen Bürozeiten. Der Provider
leistet keinen direkten Support für Kunden des Kunden, sofern keine
anderweitigen Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist iptoX GmbH
berechtigt die ihm obliegenden Leistungen auch Dritten erbringen
lassen.
iptoX GmbH ist berechtigt die Preise bei steigenden
Energiekosten, unter Berücksichtigung des Strompreisindex anzupassen.
Dies gilt auch für bereist bestehende Verträge für Mietserver,
Colocation und Hosting.
Die iptoX GmbH ist ebenfalls berechtigt, die Leistungen zu
ändern, soweit eine solche Änderung handelsüblich bzw. unter
Berücksichtigung der Interessen von iptoX GmbH für den Kunden
zumutbar ist, z. B. wenn dies auf Grund von
Gesetzesänderungen-/Ergänzungen notwendig ist. Sollten kostenlose
Dienste zur Verfügung gestellt werden, können diese jederzeit
eingestellt werden. Ansprüche irgendwelcher Art entstehen dem Kunden
hieraus nicht.
Domainregistierung
Die Registrierung einer Domain erfolgt, soweit nichts
Abweichendes vereinbart wurde, als de-Domain. Der Kunde kann von
einer tatsächlichen Zuteilung erst ausgehen, wenn der Web-Account der
iptoX GmbH unter dem gewünschten Namen erreichbar ist. Jegliche
Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung von bestellten
Domain-Namen sowie für die zwischenzeitliche Vergabe an eine andere
Partei sind seitens der iptoX GmbH ausgeschlossen. Sollten vom Kunden
gewünschte Domains nicht mehr verfügbar sein, werden seitens der
iptoX GmbH eventuell vom Kunden angegebene Alternativen der Reihe
nach berücksichtigt. Gegebenenfalls wird die iptoX GmbH weitere
Domain-Namen anfordern.
Der Kunde garantiert, dass durch die beantragten Domains
keine Rechte dritter verletzte werden. Von Ersatzansprüchen Dritter
sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer
Internet-Domain durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden
beruhen, stellt der Kunde iptoX GmbH, deren Erfüllungsgehilfen und
jeweiligen Organisationen frei.
Die iptoX GmbH betreut während der Dauer des mit dem Kunden
geschlossenen Vertrages sämtliche Domains auf der Grundlage der
jeweils gültigen Richtlinien der Vergabestellen. Sollten sich diese
Richtlinien ändern oder sollten sich die Rahmenbedingungen für die
Registrierung und Aufrechterhaltung von Domains aus anderen Gründen
verändern, wird das Vertragsverhältnis entsprechend angepasst.
Serverbetrieb und
Colocation
Sofern das auf das Angebot des Kunden entfallende
Datentransfervolumen (Traffic) die für den jeweiligen Monat mit dem
Kunden vereinbarte Höchstmenge erreicht oder übersteigt, stellt iptoX
GmbH dem Kunden den für das überschrittene Volumen anfallenden Betrag
gemäß der aktuellen Preisliste in Rechnung. Ein Anspruch auf
Verrechnung eines nicht in Anspruch genommen Höchstmenge besteht
nicht.
Vertragsdauer und
Kündigung
Bei Verträgen ohne Mindestmietzeiten ist das
Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von
einer Woche zum Monatsende (Zeitmonat) kündbar.
Bei Verträgen mit Mindestmietzeiten von 12 Monaten ist das
Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestmietzeit kündbar.
Die Kündigung muss der iptoX GmbH mindestens 4 Wochen vor dem Tag, an
dem sie wirksam werden soll, zugehen. Die Kündigungsfrist beträgt 3
Monate vor Ablauf der Laufzeit. Wird der Vertrag mit der iptoX GmbH
nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert sich die Laufzeit um 12
Monate.
Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der
Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem
länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der einem
monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug, kann iptoX GmbH das
Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist
kündigen.
Das Recht zu fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
unbenommen. Dieser liegt insbesondere bei schweren oder fortgesetzten
Verstößen gegen die vertraglichen Regelungen sowie bei
Undurchführbarkeit des Vertrages vor. Die iptoX GmbH kann im Falle
einer derartigen Kündigung dem Zugang zum Webaccount sofort zu
verwehren und die Domains von der Konnektierung des Servers lösen.
Hinterlegte Inhalte und E-Mail-Nachrichten können ohne Setzung einer
Nachfrist sofort gesperrt und gelöscht werden.
Pflichten und
Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung im Rahmen seiner
vertraglichen Vereinbarungen sowie der gesetzlichen Vorgaben nicht
missbräuchlich zu nutzen . Er ist insbesondere Verpflicht
Dafür zu sorgen, dass die Netz-Infrastruktur oder Teile davon
nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden oder in
Ihrer Physikalischen oder logischen Struktur beeinträchtigt werden.
Die für das Internet und den Rechtsverkehr einschlägigen
Vorschriften und Gesetze zu beachten, insbesondere die gesetzlichen
Vorschriften des BGB sowie des UrhG.
Dafür Sorge zu tragen, dass die Inhalte des Kunden nicht
gegen geltendes Recht verstoßen, liegt ein Verstoß vor, so räumt der
Kunde der iptoX GmbH das Recht ein, die Leistungen so lange zu
sperren, bis der gesetzeswidrige Bestandteil entfernt ist.
Das Recht zur Kündigung gem. §4. hiervon bleibt unberührt.
Den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu
tragen, insbesondere Passworte geheim zuhalten bzw. unverzüglich zu
ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht,
dass nicht berechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben und alle
internen Schriftwechsel, Verträge und Absprachen mit der iptoX GmbH
vertraulich zu behandeln und Unbefugten nicht zugänglich zu machen.
Der iptoX GmbH innerhalb eines Monats jede durch Erbfall oder
sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des
Kunden, bei nicht rechtsfähigen Handelsgesellschaften,
Erbengemeinschaften, nicht rechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften
bürgerlichen Rechts oder Kundengemeinschaften das Hinzutreten oder
Ausscheiden von Personen, jede Änderung des Namens des Kunden oder
der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen der iptoX
GmbH geführt wird und jede Änderung der Anschrift anzuzeigen.
Nach bestem Wissen zu gewährleisten, dass durch die
Registrierung bzw. Konnektierung eines Domainnamens keine Rechte
Dritter verletzt werden.
Keine radikale oder strafbewährten Inhalte zu hinterlegen
Der Kunde handelt eigenverantwortlich und haftet für alle im
Zusammenhang mit der Leistung anfallenden Entgelte, auch wenn diese
Entgelte aufgrund oder infolge einer betrügerischen oder unbefugten
Nutzung der Leistung angefallen sind, es sei denn, der Kunde hat
diese Nutzung nicht zu vertreten. Der Kunde stellt iptoX GmbH von
jeglicher Haftung gegenüber Dritten aufgrund einer missbräuchlichen
Nutzung frei.
Bei Verstößen ist die iptoX GmbH berechtigt, vorgenannte
Inhalte sofort ohne gesonderte Mitteilung zu sperren. Verstößt ein
Kunde wesentlich oder trotz Abmahnung gegen diese Bedingungen, ist
die iptoX GmbH berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund
fristlos zu kündigen. Im Falle einer Sperrung durch die iptoX GmbH
bleibt der Kunde leistungspflichtig.
Der Kunde hält die iptoX GmbH bzgl. Forderungen Dritter,
sämtlichen entstehenden Kosten und nachteiligen Forderungen durch vom
Kunden gelieferte Daten frei.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises
als Vorbehaltsware Eigentum der iptoX GmbH.
Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen der iptoX GmbH sind innerhalb von sieben
Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des
Einganges der Zahlung bei der iptoX GmbH. Im Verzugsfalle ist die
iptoX GmbH berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen
zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die iptoX GmbH
berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen
Basiszinssatz zu berechnen.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen
gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
iptoX GmbH ist berechtigt Teillieferungen vorzunehmen.
Sollte die DENIC e.G. oder eine andere Registrierungsstelle
ihre Preisstellung oder ihr Abrechnungsmodell für Internet-Adressen
ändern, so ist die iptoX GmbH berechtigt, die Entgelte gegenüber dem
Kunden mit Wirksamwerden der Änderung ohne gesonderte Fristen
entsprechend anzupassen. Gleiches gilt für die Vergabestellen anderer
Länder und Top-Level-Domains.
Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte
(Verkehrsgebühren), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.
Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt,
muss der Rechnungsbetrag spätestens am 10. Tag nach Zugang der
Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konten gutgeschrieben
sein.
Aufrechnungs- und
Zurückbehaltungsrecht, Haftung
Die iptoX GmbH haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit
haftet die iptoX GmbH nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht
(Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzuges oder der
Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter
Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die
vorhersehbar bzw. typisch sind. Eine Haftung für das Fehlen
garantierter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden,
Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem
Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt.
Im Falle einer Inanspruchnahme der iptoX GmbH aus
Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden
angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden
Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende
Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es
versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende
Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen
Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen
gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen.
Gegenansprüche von der iptoX GmbH kann der Kunde nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen
aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines
Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen und aus diesem
Vertrag zu.
Die iptoX GmbH hat Lieferverzögerungen und Leistungsstörungen
auf Grund noch innerbetrieblichen Streiks oder Aussperrungen nicht zu
vertreten.
Für die Folgen von Mängeln, Störungen und/oder
Unterbrechungen der Leistungen der iptoX GmbH haftet die iptoX GmbH
nicht, wenn diese von iptoX GmbH nicht zu vertreten sind,
insbesondere bei Störungen allgemein zugänglicher
Telekommunikationseinrichtungen, Netze, Dienste, die nicht von iptoX
GmbH betrieben werden.
Als Höchsthaftungssumme wird in allen Fällen maximal eine
Monatspauschale oder Kaufbetrag für die erworbene Leistung
festgesetzt, höchstens der tatsächliche Rechnungsbetrag von iptoX
GmbH an den Kunden.
Darüber hinausgehende Ansprüche gem. abstrakter
Schadenberechnung werden von beiden Vertragsparteien ausgeschlossen.
Von der iptoX GmbH per Telefon oder Internet erteilte
Auskünfte sind von jeglicher Haftung ausgeschlossen.
Im Falle von Warenlieferungen leistet die iptoX GmbH Gewähr,
in dem sie nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise kostenlos
nachbessert bzw. eine kostenlose Ersatzlieferung vornimmt.
Gewährleistung für
Hardware
Die iptoX GmbH gewährleistet, dass die Waren nicht mit
Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem
gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben
oder mindern.
Die iptoX GmbH und der Kunde sind sich darüber einig, dass im
Handbuch und / oder in der Preisliste enthaltene Erklärungen und
Beschreibungen sowohl der Hard- als auch der Software keine
Zusicherung bestimmter Eigenschaften darstellen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate und beginnt mit
dem Tag der Ablieferung. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des
Bürgerlichen Gesetzbuches, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei
Jahre ab Ablieferung der Ware. Während der Gewährleistungsfrist
auftretende Mängel hat der Kunde der iptoX GmbH unverzüglich
schriftlich zu melden. Ist der Kunde Kaufmann, so gelten ergänzend
die Regelungen des § 377 HGB zur handelsrechtlichen Prüfungs- und
Rügepflicht, dies auch dann, wenn eine Einweisung in den Betrieb des
Systems unterblieben ist.
Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Mängeln,
die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler
entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne
Zustimmung der iptoX GmbH Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen
selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der
Kunde den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden
Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen
verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die
Änderung nicht erschwert wird.
Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde
der iptoX GmbH eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde
teilt der iptoX GmbH mit, welche Art der Nacherfüllung - Verbesserung
der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache
erwünscht. Die iptoX GmbH ist jedoch berechtigt, die gewählte
Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen
Kosten für sie durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der
Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich
bringen würde. Die iptoX GmbH kann außerdem die Nacherfüllung
insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für
sie durchführbar ist.
Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in
direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen der iptoX GmbH zwei
Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem
zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom
Vertrag zurücktreten oder mindern. Das Rücktritts- bzw.
Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen
Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter
Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist.
Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen
verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw.
Rücktrittsrecht sofort zu.
Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist
ausgeschlossen.
Inkompatibilitäten zwischen Hardware und Zubehör berechtigen
nur dann zur Wandlung, wenn ein Fehler der gelieferten Hardware
festgestellt werden kann und kein Zubehör anderer Hersteller
einsatzfähig ist.
Hat der Kunde die iptoX GmbH wegen Gewährleistung in Anspruch
genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden
ist oder der geltend gemachte Mangel die iptoX GmbH nicht zur
Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die
Inanspruchnahme der iptoX GmbH grob fahrlässig oder vorsätzlich zu
vertreten hat, allen der iptoX GmbH entstandenen Aufwand zu ersetzen.
Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache
ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den
jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der
Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version
lieferbar ist.
Die Lieferung der Hardware erfolgt, soweit explizit
schriftlich nicht anders vereinbart in der jeweils vom Hersteller
festgelegten Default- und Dokumentations-Konfiguration.
Gewährleistung für
Software
Der Kunde wird die Software unmittelbar nach der Lieferung
untersuchen und dem Verkäufer offensichtliche Fehler schriftlich
unverzüglich mitteilen.
Die iptoX GmbH gewährleistet für einen Zeitraum von zwölf
Monaten ab dem Zeitpunkt der Ablieferung, dass die Software
hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der
Programmbeschreibung im begleitenden Schriftmaterial entspricht. Ist
der Kunde ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuches, so
beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab der Ablieferung.
Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen
Mängelrüge der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu
beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z. B. Vorlage der
Fehlermeldungen) machbar ist und der Ausschluss eines
Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist. Ist
der Kunde Kaufmann so gelten ergänzend die Regelungen des § 377 HGB
zur handelsrechtlichen Prüfungs- und Rügepflicht, dies auch dann wenn
eine Einweisung in den Betrieb des Systems unterblieben ist.
Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde
der iptoX GmbH eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde
teilt der iptoX GmbH mit, welche Art der Nacherfüllung ? Verbesserung
der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache ? er
wünscht. Die iptoX GmbH ist jedoch berechtigt, die gewählte
Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen
Kosten für sie durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der
Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich
bringen würde. Die iptoX® kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt
verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie
durchführbar ist.
Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in
direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen der iptoX GmbH zwei
Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem
zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom
Vertrag zurücktreten oder mindern. Das Rücktritts- bzw.
Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen
Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch
innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn
die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen
verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw.
Rücktrittsrecht sofort zu.
Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist
ausgeschlossen.
Hat der Kunde die iptoX GmbH wegen Gewährleistung in Anspruch
genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden
ist oder der geltend gemachte Mangel die iptoX GmbH nicht zur
Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die
Inanspruchnahme der iptoX GmbH grob fahrlässig oder vorsätzlich zu
vertreten hat, allen ihren entstandenen Aufwand zu ersetzen.
Keine Haftung wird dafür übernommen, dass die Software für
die Zwecke des Kunden geeignet ist und mit beim Anwender vorhandener
Software zusammenarbeitet.
Die Lieferung von Handbüchern und Dokumentationen über das
mit der Software ausgelieferte Schriftmaterial / Programmbeschreibung
und die in die Software implementierte Benutzerführung und / oder
Online-Hilfe hinaus, oder eine Einweisung, wird nur dann geschuldet,
wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart
worden ist. Im Fall einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung sind
Anforderungen hinsichtlich Inhalt, Sprache und Umfang eines
ausdrücklich zu liefernden Handbuches und / oder einer Dokumentation
nicht getroffen, und die Lieferung einer Kurzanleitung ist
ausreichend, es sei denn, dass die Parteien schriftlich weitere
Spezifikationen vereinbart haben.
Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache
ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den
jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der
Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version
lieferbar ist.
Die Lieferung der Software erfolgt, soweit explizit
schriftlich nicht anders vereinbart in der jeweils vom Hersteller
festgelegten Standard Lizenz- und Dokumentations-Konfiguration.
Nutzung durch Dritte
Eine direkte oder mittelbare Nutzung der iptoX GmbH durch
Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet. Dies gilt
nicht für eine Nutzung der Dienste durch in Geschäftsbetrieb des
Kunden beschäftigte Personen oder für solche Personen, die mit dem
Kunden in häuslicher Gemeinschaft leben.
Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese
ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die
Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich hieraus kein
Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch.
Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der
ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten
durch Befugte oder Unbefugte Nutzung der iptoX GmbH ? Dienste durch
Dritte ? entstanden sind.
Ein Wiederverkauf der von der iptoX GmbH erbrachten
Leistungen ist ohne vorherige Zustimmung der iptoX GmbH nicht
gestattet. Dies gilt auch für Teilleistungen.
Geheimhaltung,
Datenschutz
Der Vertragspartner wird hiermit gem. § 33 Abs. 1 des
Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 3 Abs. 5 des
Teledienstdatenschutzgesetzes darüber unterrichtet, dass die iptoX
GmbH ihre Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Angaben, die
sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
Soweit sich die iptoX GmbH Dritter zur Erbringung der
angebotenen Dienste bedient, ist die iptoX GmbH berechtigt, die
Teilnehmerdaten offen zu legen, wenn dies für die Sicherstellung des
Betriebes erforderlich ist.
Die iptoX GmbH steht dafür ein, dass alle Personen, die von
der iptoX GmbH mit der Abwicklung der Dienste beauftragt sind, die
Datenschutzrichtlinie in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und
beachten. Der Kunde seinerseits ist nicht berechtigt, sich für ihn
oder Dritten bestimmte Daten oder Informationen über die Dienste der
iptoX GmbH zu verschaffen.
Die gesamte Korrespondenz mit der iptoX GmbH unterliegt der
Vertraulichkeit. Der Inhalt der Korrespondenz darf weder von uns noch
von dem Kunden an Dritte weitergeben, publiziert oder zitiert werden.
Eine Weitergabe oder Veröffentlichung (auch einer teilweisen) wird
hiermit ausdrücklich widersprochen. Bei Zuwiderhandlungen hat die
iptoX GmbH das Recht zur fristlosen Kündigung.
Das abrechnungsrelevante Nutzungsvolumen wird vom Betreiber
der Internet-Infrastruktur und der iptoX GmbH im notwendigen Umfang
zu Abrechnungszwecken erfasst. Die iptoX GmbH ist berechtigt, solche
zur Abrechnung relevanten Daten dauerhaft zu speichern.
Zur Erstellung von Statistiken durch den Kunden werden auf
dem genutzten Server des Kunden, Log-Files für die letzten 12 Monate
gespeichert. Eine Auswertung der Log-Files erfolgt von iptoX GmbH nur
mit dem Zweck, dem Kunden zentral aufbereitete und verdichtete
Statistiken gem. Kundeninformation bereit zu stellen. Eine darüber
hinausgehende Speicherung durch iptoX GmbH ist ausgeschlossen.
Urheberrecht
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Entwürfen und anderen
Unterlagen behält sich die iptoX GmbH die Eigentums- und
Urheberrechte vor.
Der Kunde erwirbt und das uneingeschränkte Nutzungsrecht der
gelieferten Print- Datenobjekte. Das Urheberrecht der genannten
Print- und Datenobjekte behält sich die iptoX GmbH vor.
Der Kunde darf das von der iptoX GmbH gefertigtes Werk nicht
unter einem anderen Namen veröffentlichen.
Dem Kunden ist es ohne Genehmigung der iptoX GmbH nicht
gestattet, die von der iptoX GmbH entwickelten und erstellten Inhalte
und Layoute auf anderen Seiten zu verwenden. Das Gleiche gilt für die
Verwendung von Print-Medien. Diese Verwendung bedarf grundsätzlich
der schriftlichen Zustimmung seitens der iptoX GmbH.
Schlussbestimmungen
Alle Angebote und Preise der iptoX GmbH sind stets
unverbindlich und freibleibend, soweit diese nicht schriftlich als
verbindlich erklärt worden sind. Des Weiteren stehen alle Texte,
Informationen, Preis usw. aus der Kundeninformation unter dem
Vorbehalt von Änderungen und Irrtümern. Alle Preise, soweit nicht
anders angegebenen, sind in Euro und verstehen sich ohne
Mehrwertsteuer.
Die iptoX GmbH ist berechtigt, dritte Dienstleister und
Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen
Leistungsspektrums zu beauftragen. Die iptoX GmbH ist berechtigt, die
verwendeten Internet-Infrastruktur und mit der Durchführung
beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen, jederzeit ohne
gesonderte Mitteilung zu wechseln, insofern für den Kunden hierdurch
keine Nachteile entstehen.
Der Kunde hat vor einer digitalen Übermittlung von Daten
dafür Sorge zu tragen, dass die übermittelten Dateien frei von evtl.
Computerviren sind. Entdeckt iptoX GmbH auf einer ihr übermittelten
Datei Computerviren, wird diese Datei sofort gelöscht, ohne dass der
Kunde hieraus Ansprüche geltend machen kann. iptoX GmbH behält sich
zudem vor, den Kunden auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen, wenn
durch solche durch den Kunden infiltrierten Computerviren der iptoX
GmbH Schäden entstanden sind.
Die in den AGBs erwähnten Mitteilungen der iptoX GmbH an den
Kunden sowie im sonstigen Geschäftsverkehr notwendig werdende
Mitteilung stellt die iptoX GmbH grundsätzlich an seine
E-Mail-Adresse zu. Mitteilungen gelten mit dem Eingang und der damit
hergestellten Verfügbarkeit auf dieser Adresse als zugestellt
ungeachtet des Datums, an dem der Kunde derartige Nachrichten
tatsächlich abruft.
Der iptoX GmbH steht es frei, zur Erbringung der Leistungen
im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere
Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als
zunächst angeboten, insofern dem Kunden hieraus keine Nachteile
entstehen.
Ein Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen oder dem
gesamten Unternehmen der iptoX GmbH oder ein Gesellschafterwechsel
begründen kein Sonderkündigungsrecht.
Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen,
sofern in diesen AGBs nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für
den Verzicht auf diese Formerfordernis.
Es gilt das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder
werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der
Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame
Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn
und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise
wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige
Vertragslücken.