Die iptoX GmbH (nachfolgend „Dienstleister“ genannt) erbringt
sämtliche Serviceleistungen gemäß dieses Service Level Agreements
(nachfolgend SLA genannt) ausschließlich zu den nachfolgenden
Bedingungen.
- Begriffsdefinition
- Notfall-Hotlines
Die für das jeweilige
gültige Telefonnummer wird dem Kunden zum Vertragsbeginn
mitgeteilt. Diese Telefonnummer ist vom Kunden streng vertraulich
zu behandeln und ausschließlich autorisierten Mitarbeitern
mitzuteilen. Die autorisierten Mitarbeiter sind dem Dienstleister
schriftlich anzuzeigen. Sollen sich diese Telefonnummern ändern,
wird der Kunde min. 5 Werktage vor Wirksamkeit dieser Änderung
informiert.
- Wartungsarbeiten
Wartungsarbeiten
unterscheiden sich von Supportleistungen durch explizite
Änderungswünsche die durch den Kunden oder angekündigte Wartungen
durch den Dienstleiter, die nicht auf eine Störung der Server- und
oder der Netzwerkinfrastruktur zurückzuführen sind. Planmäßige
Wartungsarbeiten sind schriftlich per E-Mail spätestens 48 Stunden
vor dem gewünschten Wartungszeitraum anzukündigen.
- Bereitschaftszeiten
Bereitschaftszeiten sind
fest vertraglich definierte Wochentage sowie Tages- und
Nachtzeiten, an denen Störungsmeldungen vom Service-Center
entgegengenommen werden können.
- Reaktionszeiten
Unter Reaktionszeit ist ein
Zeitfenster definiert in welchem nach Eingang einer Anfrage,
Störungsmeldung oder Änderungsauftrag, der Dienstleister sich beim
Kunden meldet. Zur Reaktionszeit werden nur die Stunden innerhalb
der Bereitschaftszeit gezählt.
- Interventionszeit
Unter Interventionszeit
ist ein Zeitfenster definiert in welchem nach Eingang einer
Anfrage, Störungsmeldung oder Änderungsauftrag, der Dienstleister
mit Durchführung der Störungsbehebung oder Auftragsabwicklung
beginnt. Zur Interventionszeit werden nur die Stunden innerhalb der
Bereitschaftszeit gezählt.
- Nutzdaten
Nutzdaten sind Daten des Kunden,
die er in die vom Dienstleister dafür zugewiesenen Verzeichnisse
und Dateien speichert. Ausgenommen hiervon sind
Protokollierungsdateien sowie Datenbestände in Form einer
Partition, Verzeichnis oder Datei die nicht für eine
dauerhafte Speicherung von Daten vorgesehen sind.
- Produktbestimmungen
- Grundsätzliche Verpflichtung des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet die von ihm installierte Software
jederzeit auf einen aktuellen Software-Stand („stable“-Versionen)
zu halten sowie sicherzustellen, dass die entsprechenden Dateien
frei von Schadsoftware und sicherheitsrelevanten Schwachstellen
sind. Übermittelte Zugangsdaten und Schlüssel müssen durch den
Kunden mit der notwendigen Sorgfalt aufbewahrt werden. Die
Durchführung und Überwachung von Datensicherungen obliegt dem
Kunden, sofern mit dem Dienstleister keine andere Vereinbarung
getroffen wurde.
- Grundsätzliche Verpflichtung des Dienstleisters
Der
Dienstleister stellt die jeweils vom Kunden beauftragte Leistung in
einem einwandfreien Zustand zur Verfügung und sorgt dafür, das alle
von Ihm zur Verfügung gestellten Komponenten sowie die
Infrastruktur in einem einwandfreien Zustand bleiben. Etwaige
hierzu nötige Wartungszeiträume werden dem Kunden min. 48 Stunden
vor Beginn mitgeteilt. Eine Verkürzung dieser Frist bei Gefahr im
Vollzug ist jedoch ausdrücklich zulässig.
- Grundsätzliche kostenfreie Supportleistungen
Anfragen
zu der Netzinfrastruktur, zur zum Managed Dynamic Plattform sowie
zu Systemen und Anwendungen zur Steuerung der Plattform und Server
selbst sind kostenfrei in allen Tarifen enthalten.
- Leistungsausschlüsse
Auf Grundlage der vom
Dienstleister zur Verfügung gestellten Leistungen darf der Kunde
keine Dienste oder Angebote betreiben, welche insbesondere
- dazu geeignet sind, die Netzinfrastruktur oder technische
Einrichtungen des Dienstleisters zu beeinträchtigen oder zu
stören (z.B. DDos-Attacken)
- dazu geeignet sind, gegenüber Dritte Schaden zu
verursachen (z.B. Schadsoftware)
- dazu geeignet sind, gegen geltende Gesetze und
Vorschriften zu verstoßen (insbesondere BGB und UrhG)
- Service-Level-Agreements (SLA)
- Leistungsbeschreibung
SLAs
können individuell für einzelne Dedizierte Server und Virtuelle
Server-Instanzen beauftragt werden. Im Rahmen des gewählten SLAs
erbringt der Dienstleister die darin vereinbarte Leistung. Ein SLA
ist nicht übertragbar und gilt nur für die gebuchten Server.
Individuelle SLAs können projektbezogen vereinbart werden.
- Grundsatz-Regelung
Datensicherung / Backup
Die Nutzdaten des Kunden werden 1
x täglich auf einem separaten Storage-Server-Systemen gesichert.
Die Sicherungen werden mindestens 4 jedoch maximal 6 Tage
rückwirkend aufbewahrt. Die hierfür bereitgestellte Kapazität ist
im jeweiligen SLA definiert. Optional kann weiterer Speicherplatz
gebucht werden. Nach Vertragsende und Übergabe der Daten an den
Kunden, werden alle Nutzdaten und alle dazugehörigen
Datensicherungen fachgerecht vernichtet.
- SLA Silber
Das SLA Silber umfasst folgende Leistungen:
- Update / Patch-Service für das Betriebssystem
- Update / Patch-Service für das Control-Panel (sofern
installiert)
- 24/7 Überwachung durch das NOC des Dienstleisters
- Service per E-Mail und Telefon während der Geschäftszeit
- SLA Gold
Das SLA Gold umfasst folgende Leistungen:
- Update / Patch-Service für das Betriebssystem
- Update / Patch-Service für das Control-Panel (sofern
installiert)
- 24/7 Überwachung durch das NOC des Dienstleisters
- Service per E-Mail und Telefon während der Geschäftszeit
- 24/7 Notfall-Hotline
- Definierte
Zeitleisten
In Abhängigkeit ob und welches SLA der Kunde
beauftragt , garantiert der Dienstleister folgende Zeitleisten:
- Im Grundvertrag
ohne SLA
Geschäftszeit: von Mo-Fr 9-18 Uhr (ausgenommen
Feiertage)
Bereitschaft: von Mo-Fr 9-18 Uhr (ausgenommen
Feiertage)
Reaktionszeit: 24 Stunden
Interventionszeit:
nicht garantiert
- Im SLA Silber
Geschäftszeit:
von Mo-Fr 9-18 Uhr (ausgenommen Feiertage)
Bereitschaft:
von Mo-Fr 8-20 Uhr (ausgenommen Feiertage)
Reaktionszeit:
4 Stunden (ausgenommen Feiertage)
Interventionszeit: 8
Stunden (ausgenommen Feiertage)
- Im SLA Gold
Geschäftszeit:
von Mo-Fr 9-18 Uhr (ausgenommen Feiertage)
Bereitschaft:
24/7/365 (über separate Notfall-Rufnummer)
Reaktionszeit:
2 Stunden
Interventionszeit: 4 Stunden
- Support
- Leistungsbeschreibung
Auf
Wunsch kann der Kunde verschiedene Support-Pakete monatlich
hinzubuchen, welche eine bestimmte Service-Leistung
(Hands-On-Zeiten) inkludiert haben. Supportverträge können für
einzelne oder für die Gesamtverträge gebucht werden. Nicht
genutzte Zeiten verfallen am Monatsende.
- Berechtigung für
Aufträge
Der Kunde ist vor Abschluss eines
Supportvertrags dazu verpflichtet max. zwei Personen zu benennen,
welche berechtigt sind, einen abrechnungsberechtigten Auftrag
einzureichen. Nur von diesen Personen wird der Dienstleister
entsprechende Aufträge entgegennehmen und ausführen, sofern
nichts anderes mit dem Kunden vereinbart wurde.
- Auftragsübermittlung
Aufträge
gelten nur dann als gegeben, sofern diese an das Ticketsystem des
Dienstleisters übermittelt werden und eine Eingangsbestätigung
durch den Dienstleisters erfolgte. Andere Kontaktwege sind
hierfür nicht geeignet und werden daher nicht berücksichtigt.
- Verfügbarkeitsgarantien
- Grundsätzliches
zu Verfügbarkeitsgarantien
Der Dienstleister sichert je
nach Leistungsart bestimmte Verfügbarkeitsgarantien zu. Diese
Verfügbarkeitsgarantien beziehen sich stets auf ein Ergebnis
im Jahresmittel. Ausgenommen hiervon sind angekündigte
Wartungsarbeiten seitens des Dienstleisters oder durch Dritte,
welche dem Dienstleister Leistungen zuführen (z.B.
Carrier-Dienstleistungen).
- Folgende
Verfügbarkeitsgarantien werden gewährleistet:
99,9%
Verfügbarkeit der Server- und Netzinfrastruktur
- Individual-Vereinbarungen
Je
nach Projekt und Bedarf können mit dem Kunden individuelle
Garantien vereinbart werden. Diese sind schriftlich im Auftrag zu
fixieren und ersetzen die allgemeinen Verfügbarkeitsgarantien.
- Gutschriften bei Nicht-Erfüllung
- Grundsätzliches
zu Gutschriften
Im Falle der Nichteinhaltung der
vereinbarten Zeitfenster (SLA) oder der Verfügbarkeitsgarantien,
die auf andere Gründe als die Handlung oder Unterlassung des
Kunden zurückzuführen ist, erhält der Kunde eine Gutschrift auf
Anforderung. Eine Vergütung auf den Folgemonat bzw. ein Übertrag
ist nicht möglich und auf max. 50% der entsprechenden Monatsmiete
beschränkt. Gutschriften werden nicht gewährt, sofern die in
Anspruch genommenen Leistungen „on-demand“ abgerechnet werden.
Hier entsteht eine Zahlungspflicht nur für den Zeitraum, bei dem
der Kunde die Leistung auch in Anspruch genommen hat.
- Gutschrift
Die
Höhe Gutschrift berechnet sich anhand der Zeitüberschreitung in
dem betreffenden Abrechnungsmonat wie folgt:
Zeitüberschreitung in
Stunden Höhe der Gutschrift
00:00:01-01:00:00
5,00%
01:00:01-05:00:00
10,00%
05:00:01-10:00:00
20,00%
10:00:01-15:00:00
40,00%
15:00:01-24:00:00
50,00%
- Berechnung der Gutschrift
Grundlage für
die Berechnung der Gutschrift ist das jeweilige Produkt, für das
ein SLA gebucht worden ist oder für die eine allgemeine
Verfügbarkeitsgarantie gilt. Berücksichtigt wird lediglich das
betroffene Produkt und keine ergänzenden Dienstleistungen oder
Produkte.
- Schlussbestimmungen
Der
Dienstleister ist jederzeit berechtigt, die vorliegenden
Servicebedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen werden dem
Kunden per Post oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde
nicht schriftlich innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der
Änderungsmitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt und
entfalten auch für bereits bestehende Vertragsverhältnisse ihre
Wirksamkeit.